Analyse der Arbeit im Arbeitsschutzausschuss A S A

2018-8-6 · schuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbe-schäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus ¾ Dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten

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