Haustierhaltung - Hund, Katze, Maus in der …

Haustiere verboten: Das geht gar nicht. Eine Mietsklausel, die Tierhaltung pauschal verbietet, oder in der steht, der Mieter verpflichte sich „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist ungültig. Eine solche Klausel würde Mieter unangemessen benachteiligen und keine Rücksicht auf seinen individuellen Fall nehmen (BGH; Az.: VIII ZR168/12).

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