HELP.gv.at: Zahlungsverzugsgesetz – beschlossene …
Abnahme- oder Überprüfungsverfahren Die Dauer eines gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Abnahme- oder Überprüfungsverfahrens wird mit 30 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Empfangs der Waren oder Dienstleistungen begrenzt. Vertragliche Vereinbarungen über eine längere als 30 Tage dauernde Abnahme- oder Überprüfungsfrist sind ...