Leistungen für Ihr Geschäft mit Privatkunden (B2C)

Aktuelles Bild Ihrer Kunden durch zentrale Belieferung mit Schuldnerverzeichnis – und Insolvenzdaten. Mit der Lieferung amtlicher Daten werden Kreditinstituten, zur Überwachung ihres Kundenbestandes, die Schuldnerverzeichnisdaten der Amts- und zentralen Vollstreckungsgerichte sowie öffentliche Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte (HB, EV, Eintragungen gem. § 882c Abs. 1 Nr. 1 – 3 ZPO ...

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